| 20.11.2008 | ||
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| FS Reit-Zentrum Reken ·•· Frankenstraße 37 ·•· 48734 Reken ·•· Info-Telefon 02864·2434 oder 2819 ·•· Fax 02864·5860 | ||

Erfolgreich im Sattel von Anfang an
Anmeldung, Buchung, Vertrag
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kursteilnehmer den Abschluss
zur Buchung des Reitkurses verbindlich an. Der Vertrag kommt durch schriftliche
Bestätigung zustande, die der Veranstalter dem Kursteilnehmer unverzüglich
zukommen lässt.
Zahlungen - Auslandzahlungen
Die Kursbestätigung wird erst nach Eingang der Anzahlung zugesandt.
Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Die Restzahlung von 50% der Kursgebühr wird am ersten Kurstag
direkt nach dem Einführungsgespräch in Reken ausschließlich
in bar kassiert. Bei Überweisung der Restzahlung muss diese vor
Kursbeginn auf unserem Konto eingegangen sein.
Bei Kursteilnahme aus dem Ausland muss die komplette Kursgebühr
provisionsfrei 14 Tage vor Kursbeginn auf unserem Konto eingegangen
sein, andererseits wird der Kursplatz vergeben.
Rücktritt des Teilnehmers
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist
der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss
per Brief, Fax oder e-mail vorliegen.
Die Kosten betragen:
Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit vom 30. bis 20. Tag vor Kurs-/
Seminarbeginn werden 50%, vom 20. bis 10. Tag 65%, vom 10. bis 4. Tag
80% und ab dem 3. Tag 100% der Kurs-/ Seminargebühren einbehalten
bzw. nachgefordert.
DENKEN Sie bitte an die Reiserücktrittversicherung!
Nimmt ein Kursteilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in
Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf
Rückvergütung. DENKEN Sie bitte an die Reiseabbruchversicherung!
Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen oder Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.
Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.
Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder zu kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer
die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat. Der
Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen
Veranstaltungspreis.
bis 3 Wochen vor Kursbeginn oder 2 Wochen vor Seminarbeginn:
Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird
der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis
gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.
Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:
Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren
Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen
für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu
kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen
um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses
Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.
Für mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.
Bei weniger als 5 Kursteilnehmer verringert sich der Unterrichtszeitraum.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle
Risiko, das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.
Hinweis zur Reiserücktritts- / Reiseabbruchversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung incl. Reiseabbruchversicherung! Sollten Sie oder ein Angehöriger vor Reiseantritt erkranken, so übernimmt die Reiserücktrottsversicherung Ihre Kosten, sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in Reken erkranken, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung Ihre Kosten. (mögl. Anbieter: HanseMerkur)
Gerichtsstand: Borken/Westfalen
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